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SATzentrale
25 Jahre Satelliten-, DX- & Medienportal

🛰ISS Daten

421 km
🌍 Gansu - China
🚀 27.585 km/h
🕒 09:15 UTC

🚀Raketenstart

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Launch Failure
Long March 7A | ChinaSat 4B
📍 Wenchang Space Launch Site, People's Republic of China
🗓 10.08.2026 14:02

🌌 Himmelskörper

Objekt Höhe Azimut
☀ Sonne ↑ 05:44 ↓ 20:37
☿ Merkur 42,8°🟢 114,2°
♀ Venus -10,4°⚫ 80,6°
♂ Mars 61,4°🟢 159,8°
♃ Jupiter 37,6°🟢 108,7°
♄ Saturn 18,0°🟢 252,3°
♅ Uranus 57,3°🟢 208,8°
♆ Neptun 9,6°🟢 258,6°

📻Funkwetter

Band Day Night
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12m – 10m Poor Poor

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SATzentrale - Rundfunkbeitrag (GEZ)-

Vom Rundfunkgebührenmodell zum Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag ARD ZDF Deutschlandradio

Was war die GEZ?

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) war die gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland zur Erhebung der Rundfunkgebühren.

Ihre Aufgabe bestand darin, die Gebühren für die Nutzung von Radio- und Fernsehangeboten einzuziehen und die Teilnehmerkonten zu verwalten. Die GEZ hatte ihren Sitz in Köln-Bocklemünd und nahm ihre Arbeit im Jahr 1976 auf.

Im Laufe der Jahrzehnte entwickelte sich die Rundfunklandschaft stark weiter. Während zu Beginn hauptsächlich klassische Radiogeräte und Fernseher erfasst wurden, kamen später Videorekorder, Autoradios, Computer, Smartphones und Streamingangebote hinzu.

Wichtige Änderung:
Zum 1. Januar 2013 wurde die geräteabhängige Rundfunkgebühr durch den heutigen Rundfunkbeitrag ersetzt. Die GEZ als Gebühreneinzugsstelle wurde zum 31. Dezember 2012 beendet und durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abgelöst.

Chronik des Rundfunks und der Finanzierung

1923 – Beginn des Rundfunks in Deutschland
Die ersten regelmäßigen Radiosendungen starten. Der Rundfunk entwickelt sich zu einem wichtigen Informations- und Kulturmedium.
1950er Jahre – Einführung des Fernsehens
Das Fernsehen ergänzt das Radio. Mit steigender Verbreitung entstehen neue Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
1970er Jahre – Gründung der GEZ
1976 nimmt die GEZ ihre Arbeit auf und übernimmt zentral die Verwaltung der Rundfunkgebühren.
1980er/1990er Jahre – Mehr Programme und Privatrundfunk
Mit der Einführung privater Fernsehsender, Kabel-TV und Satellitenempfang wächst die Medienvielfalt erheblich.
2000er Jahre – Digitalisierung und Internet
Rundfunkangebote sind zunehmend auch über Computer und später Smartphones abrufbar. Die klassische Trennung zwischen Radio, Fernsehen und Internet verschwindet immer mehr.
2013 – Einführung des Rundfunkbeitrags
Die Finanzierung wird von der Geräteabhängigkeit gelöst. Entscheidend ist nun nicht mehr das Vorhandensein eines Empfangsgerätes, sondern das Bestehen einer Wohnung oder Betriebsstätte.
Heute – Digitale Medienwelt
ARD, ZDF und Deutschlandradio verbreiten ihre Inhalte über Fernsehen, Radio, Mediatheken, Apps und Online-Angebote.

Warum wurde die GEZ abgeschafft?

Das frühere Gebührenmodell unterschied zwischen verschiedenen Empfangsgeräten. Mit der zunehmenden Digitalisierung wurde diese Unterscheidung immer schwieriger.

Ein Fernseher, Computer, Tablet oder Smartphone konnte gleichermaßen für den Empfang von Rundfunkangeboten genutzt werden. Eine gerätebezogene Kontrolle war deshalb technisch und organisatorisch immer aufwendiger.

Der Rundfunkbeitrag sollte diese Entwicklung berücksichtigen und eine einfachere Finanzierung ermöglichen.

Der heutige Rundfunkbeitrag

Seit der Umstellung im Jahr 2013 wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nicht mehr über eine geräteabhängige Gebühr, sondern über den Rundfunkbeitrag finanziert.

Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viele Fernsehgeräte, Radios, Computer, Smartphones oder andere Empfangsgeräte vorhanden sind.

Aktueller Beitrag:
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und Wohnung.

Die Höhe des Beitrags wird nicht direkt von den Rundfunkanstalten festgelegt. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft den Finanzbedarf und gibt Empfehlungen ab. Die endgültige Festlegung erfolgt durch die Länder.

Gesetzliche Grundlagen

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der von den Bundesländern beschlossen wurde.

Die rechtliche Grundlage des Rundfunks in Deutschland ergibt sich unter anderem aus:

  • Artikel 5 des Grundgesetzes
    (Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit)
  • Rundfunkstaatsverträge der Länder
  • Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt nach dem gesetzlichen Auftrag insbesondere Aufgaben in den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung.

Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Grundsätzlich gilt:

  • Für jede Wohnung fällt ein Rundfunkbeitrag an.
  • Es spielt keine Rolle, wie viele Personen dort leben.
  • Auch die Anzahl der Geräte ist unerheblich.
  • Eine einzelne Person kann den Beitrag für die gesamte Wohnung übernehmen.

Diese Regelung ersetzt die frühere Anmeldung einzelner Geräte wie Fernseher oder Radio.

Was gilt als Wohnung?

Als Wohnung gilt eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist und einen eigenen Eingang besitzt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Hauptwohnungen
  • Zweitwohnungen
  • Ferienwohnungen

Bestimmte Einrichtungen wie Gemeinschaftsunterkünfte oder nicht dauerhaft bewohnbare Gartenlauben können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei sein.

Regelungen für Zweitwohnungen

Für Zweitwohnungen galt ursprünglich eine zusätzliche Beitragspflicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Regelung angepasst.

Inhaber von Nebenwohnungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung für die Zweitwohnung beantragen, wenn bereits für die Hauptwohnung ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Mit dem Beitrag sind sämtliche privaten Rundfunkangebote abgedeckt, unabhängig davon, ob diese genutzt werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Fernsehprogramme von ARD, ZDF und Dritten Programmen
  • Radioprogramme
  • Online-Angebote und Mediatheken
  • Mobile Angebote über Apps und Webseiten

Befreiung und Ermäßigung

Personen, die bestimmte soziale Voraussetzungen erfüllen, können auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit oder teilweise entlastet werden.

Eine Befreiung ist beispielsweise möglich bei:

  • Bürgergeld oder bestimmten Sozialleistungen
  • Grundsicherung
  • Sozialhilfe
  • BAföG unter bestimmten Voraussetzungen

Menschen mit bestimmten Behinderungen können eine Ermäßigung erhalten. Voraussetzung ist in der Regel das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.

Taubblinde Menschen sowie Empfänger bestimmter Sonderleistungen können unter festgelegten Bedingungen vollständig befreit werden.

Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Einrichtungen

Neben privaten Wohnungen betrifft der Rundfunkbeitrag auch Unternehmen, Institutionen und öffentliche Einrichtungen.

Die Höhe richtet sich dort unter anderem nach:

  • Anzahl der Betriebsstätten
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Anzahl der betrieblich genutzten Fahrzeuge

Kleine Unternehmen und bestimmte Einrichtungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen von reduzierten Beiträgen profitieren.

Kontakt und weitere Informationen

Der zentrale Ansprechpartner für Fragen zum Rundfunkbeitrag ist heute der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Der Beitragsservice verwaltet die Beitragskonten, bearbeitet Anmeldungen, Änderungen und Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung.

Postanschrift:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Weitere Informationen, Formulare und Online-Dienste stehen über die offizielle Internetseite des Beitragsservice zur Verfügung.

Digitale Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Seit Einführung des Rundfunkbeitrags hat sich die Mediennutzung weiter stark verändert. Fernsehen und Radio werden heute nicht mehr ausschließlich über klassische Empfangsgeräte genutzt.

Moderne Angebote umfassen unter anderem:

  • Livestreams von Fernseh- und Radioprogrammen
  • Mediatheken mit zeitversetztem Abruf
  • Podcasts und Audiotheken
  • Mobile Apps für Smartphones und Tablets
  • Barrierefreie Angebote mit Untertiteln und Audiodeskription

Die Entwicklung zeigt den Wandel vom klassischen Rundfunkgerät hin zu einer digitalen Medienplattform, die unabhängig vom verwendeten Endgerät genutzt werden kann.

Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag

1. Muss ich bezahlen, wenn ich keinen Fernseher besitze?

Ja. Der Rundfunkbeitrag ist nicht an den Besitz eines Fernsehers oder Radios gebunden. Entscheidend ist das Vorhandensein einer beitragspflichtigen Wohnung.

2. Muss jede Person in einer Wohnung bezahlen?

Nein. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag erhoben. Die Bewohner können untereinander vereinbaren, wer den Beitrag übernimmt.

3. Werden Smartphones oder Computer einzeln berechnet?

Nein. Die frühere Unterscheidung nach Empfangsgeräten wurde abgeschafft. Computer, Tablets oder Smartphones lösen keinen zusätzlichen Beitrag aus.

4. Was passiert bei einem Umzug?

Ein Umzug muss dem Beitragsservice mitgeteilt werden. Die bestehende Beitragsnummer kann in der Regel weitergeführt werden.

5. Kann man sich bei längerer Abwesenheit abmelden?

Eine vorübergehende Abmeldung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Entscheidend ist beispielsweise, ob eine Wohnung aufgegeben oder nicht mehr genutzt wird.

6. Was gilt für Ferienwohnungen?

Privat genutzte Ferienwohnungen können grundsätzlich beitragspflichtig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen jedoch Sonderregelungen.

Bedeutung des Rundfunkbeitrags im digitalen Zeitalter

Die Einführung des Rundfunkbeitrags war eine Reaktion auf die technische Entwicklung der Medienlandschaft. Inhalte werden heute nicht mehr nur über Fernseher oder Radiogeräte verbreitet, sondern über zahlreiche digitale Wege.

Während die frühere Rundfunkgebühr ein bestimmtes Empfangsgerät voraussetzte, orientiert sich der heutige Rundfunkbeitrag an der Möglichkeit, öffentlich- rechtliche Angebote innerhalb einer Wohnung oder Betriebsstätte nutzen zu können.

Die Diskussion über Umfang, Finanzierung und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begleitet die Entwicklung weiterhin. Die rechtliche Grundlage und die Finanzierung werden regelmäßig überprüft und an gesellschaftliche sowie technische Veränderungen angepasst.

Fazit

Von der ersten Rundfunkgebühr über die GEZ bis zum heutigen Rundfunkbeitrag hat sich die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehrfach verändert.

Die größte Umstellung erfolgte 2013 mit dem Wechsel von einer geräteabhängigen Gebühr zu einem wohnungsbezogenen Beitrag. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass Medien heute über Fernseher, Computer, Tablets und Smartphones gleichermaßen verfügbar sind.

Die Entwicklung von Radio und Fernsehen hin zu digitalen Plattformen zeigt, dass sich auch die Finanzierungssysteme regelmäßig an neue technische Gegebenheiten anpassen müssen.




Kurioses von der GEZ:

"Wenn der GEZ-Mann zweimal klingelt ..."
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen, die sich noch nicht bei der GEZ angemeldet bzw. ihre Geräte abgemeldet haben, überraschend Besuch bekommen. Der Zweck dieses eher ungebetenen Besuchs besteht natürlich darin, nicht angemeldete Radios und Fernseher aufzustöbern und die Gebührenpflicht festzustellen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass niemand in die Wohnung hineingebeten werden muss, es sei denn mit richterlicher Verfügung, aber eine solche ist natürlich nicht ohne weiteres zu bekommen. Auskunft über eure Geräte müsst ihr aber erteilen. Es fallen den GEZ-FahnderInnen auch andere Methoden ein, um unangemeldete Geräte ausfindig zu machen. Bekannt wurden bei uns Fälle, in denen vorgegeben wurde, eine Meinungsumfrage bzw. eine Befragung zu Statistikzwecken durchführen zu wollen: "Ja, welche Talkshows sehen Sie denn am häufigsten?" Sogar über Mitwohnis, die nicht bei der GEZ angemeldet sind oder ihre Geräte gerade abgemeldet haben, werden solche Auskünfte erbeten. Auch Gewinnspiele können der Ermittlung nicht angemeldeter Geräte dienen.


"Der Kater lässt das Fernsehen nicht"
Na gut, er sitzt manchmal vor der Flimmerkiste. Besonders Tierfilme haben es ihm angetan. Neulich, bei einer Sendung über Eichhörnchen hockte Kater Maxi hochkonzentriert vor der Mattscheibe. K.G., Besitzer von Maxi, will die Geschichte eigentlich nicht erzählen. Maxi soll nämlich Rundfunkgebühren bezahlen. Vergangene Woche flatterte Familie G. aus F. ein hochoffizieller Brief ins Haus. Absender: die GEZ. Darin stand zu lesen, Maxi möchte doch bitte seine Rundfunkgeräte anmelden. Er hatte sogar ein eigenes Aktenzeichen. Warum verschickt die GEZ einen Brief an seinen Kater und die Untermieterin hat für Ihre beiden Katzen nichts bekommen? Bei der Gebührenabteilung des MDR zeigt man sich über den Bescheid nicht sonderlich erstaunt. "So etwas passiert ab und zu". Die GEZ verschickt pro Jahr 13 Millionen Briefe im Auftrag der öffentlich rechtlichen Anstalten. Um alle Bürger zu erreichen, beschafft sich die GEZ Adressdaten aus vielen Quellen- unter anderem von Adresshändlern. "Kann sein", überlegte Herr G. "da war mal dieses Gewinnspiel für Katzenfutter..." Der Kater ist mittlerweile bei der GEZ gelöscht. Er wird also nie wieder aufgefordert, seinen Fernseher anzumelden. Eine gewisse Unsicherheit verspürt die Familie dennoch. Sie hat drei Wellensittiche, die leidenschaftlich gern Radio hören. Sie heißen Hansi, Pfiffi und Micki. (Meldung und Namen durch die Redaktion gekürzt) 

 

"Viel Aufregung um Herrn Rahmin Tux"

Christian B. ist Linux-Computer-Fan. Ein Pinguin ist das Maskottchen aller Linux-Freunde. Da Christian einer Linux-User-Group angehört, war schnell ein Name für das Stofftiermaskottchen gefunden. Er taufte sein Stofftier auf den Namen Rahim Tux. Der Computerfreak wohnt in einem Dachgeschosszimmer, die durch eine Klingel mit der Haustür verbunden ist. Vor einem Jahr hat Christian auch den Namen seines Pinguins an die Türklingel geschrieben. Kürzlich bekam Herr Tux Post von der GEZ Außenstelle Hamburg. Ein Kontrolleur hatte im Bereich seine Runden gedreht - und den Namen Rahim Tux auf dem Klingelschild entdeckt. Der Kontrolleur hatte einen Schwarzseher entdeckt, da der Name Tux in keiner Gebührenliste auftauchte. Was folgte waren Mahnbriefe und Androhungen von Verwaltungsverfahren durch die GEZ. Den Namen Rahim Tux werte die GEZ als Synonym, so stellt auf Nachfrage eine GEZ Mitarbeiterin fest. Christian B. als Inhaber des Synonyms sei zur Klärung verpflichtet. Das es sich bei Herrn Tux um eine Fantasiefigur handle sei dabei unerheblich. Das Türschild an der Haustür ist übrigens nicht entfernt worden.

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11.08.2026 SATzentrale ©
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