Die SATzentrale kostet Dich nichts! Wir alle im Team verbringen einen großen Teil unserer Freizeit damit, um für Euch ein attraktives Radioprogramm zu produzieren und diese Webseite aktuell zu halten. Dies ist natürlich mit einigen finanziellen Aufwänden verbunden, die aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. An dieser Stelle möchten wir Euch die Gelegenheit geben, uns finanziell zu unterstützen und so Eure Anerkennung für unsere Arbeit zu zeigen. Jeder noch so kleine Betrag ist eine unschätzbare Hilfe für uns.
**Einladung zum 1. Hörertreffen der SATzentrale**
Liebe Hörerinnen und Hörer,
wir freuen uns, Euch zu unserem ersten Hörertreffen der SATzentrale einzuladen!
Markiert Euch den 22. März 2025 rot im Kalender, denn an diesem Tag treffen wir
uns in Coswig OT Sörnewitz – ein persönliches Treffen, das es in sich hat!
In lockerer Atmosphäre möchten wir mit Euch plaudern, Ideen austauschen und die
Menschen hinter den Mikrofonen kennenlernen. Dieses Treffen bietet eine
großartige Gelegenheit, direkt mit unseren Moderatoren in Kontakt zu treten.
Seid gespannt auf spannende Gespräche, interessante Einblicke und sicherlich
auch den einen oder anderen Anekdote aus dem Senderalltag.
Aber das ist noch nicht alles! Neben dem Austausch und dem Kennenlernen wird es
auch einige aktuelle Technikvorstellungen geben. Wer Interesse an den neuesten
Entwicklungen hat oder einfach neugierig ist, wie die Technik bei uns
funktioniert, ist herzlich eingeladen, sich inspirieren zu lassen.
Und was wäre ein solches Treffen ohne das leibliche Wohl? Natürlich haben wir
auch kulinarisch etwas für Euch im Angebot. Freut Euch auf leckere Snacks und
erfrischende Getränke, die für eine entspannte Atmosphäre sorgen werden. In der
Tenne von Försters Stammlokal (www.foersters-stammlokal.de) erwartet Euch nicht
nur eine gemütliche Umgebung, sondern auch zahlreiche Gaumenfreuden.
Um an diesem besonderen Ereignis teilzunehmen, erheben wir einen Unkostenbeitrag
von ca. 50,- Euro pro Person. Dieser Beitrag hilft uns, die Kosten für die
Verpflegung und die Raummiete zu decken, damit wir Euch ein rundum gelungenes
Event bieten können.
Wenn Ihr Interesse habt, dann meldet Euch bitte per E-Mail bis spätestens
15.02.2025 unter radio(at)satzentrale.de an. Bitte denkt daran, Euch rechtzeitig
anzumelden, da die Plätze begrenzt sind. Wir möchten sicherstellen, dass jeder
genug Platz hat, um sich wohlzufühlen und aktiv am Geschehen teilzuhaben.
Wir freuen uns auf einen unvergesslichen Nachmittag/Abend mit Euch und darauf,
viele von Euch persönlich kennenzulernen! Lasst uns zusammenkommen, um die
SATzentrale zu feiern und einen Blick in die Zukunft unseres Programms zu
werfen.
Bis bald in Sörnewitz!
Euer Team der SATzentrale
Rundfunkbeitrag (GEZ)
Wer war die GEZ?
Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ist eine nicht selbständige, nicht
rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen
Landesrundfunkanstalten und des ZDF zum Zwecke des Gebühreneinzugs. Standort ist
Köln-Bocklemünd. Die GEZ hat 1976 ihren Dienst aufgenommen. Damals wurden rund
21,1 Millionen Teilnehmerkonten betreut, inzwischen ist diese Zahl auf über 38
Millionen gewachsen. Mit Inkrafttreten der Neuregelung des
Beitragsmodells am 01.01.2013 fällt der Beauftragtendienst (GEZ) weg, die
Landesrundfunkanstalten haben die Verträge mit den entsprechenden Mitarbeitern
gekündigt. Die GEZ wurde somit durch den Rundfunkbeitrag zum 31.12.2012
abgelöst.
Die gesetzlichen Grundlagen:
Die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Radio/Fernsehen) in Deutschland sind im Staatsvertrag über den Rundfunk im
vereinten Deutschland festgelegt.
- Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
- Artikel 5 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Formulare und weitere Informationen:
Postanschrift
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Telefon- und Faxnummer
Service-Telefon zum Beitragskonto:
018 59995 0100*
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
018 59995 0888*
Service-Fax: 018 59995 0105*
Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.
Ausgewählte Fragen:
1. Warum muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen?
Der neue Rundfunkbeitrag ist ein zeitgemäßer Schritt, denn zwischen Gerätearten
zu unterscheiden, wird immer schwieriger: Wer Informationen oder Unterhaltung
sucht, kann Fernsehen auf dem PC schauen oder Radio mit dem Smartphone hören.
Der neue Rundfunkbeitrag deckt die Programm- und Gerätevielfalt ab - er umfasst
Programmangebote per TV, Radio, Computer und Smartphone. Dank des neuen
Finanzierungsmodells kann in Zukunft darauf verzichtet werden zu bestimmen, was
als Empfangsgerät gilt. Außerdem spielt es keine Rolle mehr, wie viele Geräte
vorhanden sind.
2.Wie hoch ist der neue Rundfunkbeitrag?
Der neue Rundfunkbeitrag kostet seit August 2021 monatlich 18,36 Euro. Damit ändert
sich für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger finanziell nichts: Sie
zahlen nun genauso viel oder sogar weniger als vorher. Pro Wohnung ist ein
Beitrag zu zahlen. Das kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften und
nichteheliche Lebensgemeinschaften zugute, die bis 2012 mehrfach Rundfunkgebühr
bezahlen mussten. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.
Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Ländern
gesetzlich festgelegt.
3. Was deckt der neue Rundfunkbeitrag ab?
Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Bewohner einer Wohnung sowie ihre privat
genutzten Kraftfahrzeuge. Mit dem Beitrag ist auch die private Nutzung aller
Rundfunkangebote am Arbeitsplatz abgedeckt. Für eine Zweitwohnung ist ein
eigener Beitrag zu zahlen.
4. Was ist eine Wohnung?
Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen
oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und
nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragspflichtig
sind auch:
Zweit- und Nebenwohnungen, privat genutzte Ferienwohnungen.
Beitragsfrei sind:
Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen,
Gartenlauben in Kleingartenanlagen werden - unabhängig von ihrer Größe -
gleichbehandelt. Lauben, die (nach § 3 Abs.2 Bundeskleingartengesetz) nicht zum
dauerhaften Wohnen geeignet sind und auch nicht dazu genutzt werden, sind
beitragsfrei.
5. Welche Regelungen gelten für Gartenlauben?
Lauben in Kleingartenanlagen werden – unabhängig von ihrer Größe –
gleichbehandelt. Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel
durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist festgelegt, dass
Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen. Deshalb
gehen die Rundfunkanstalten davon aus, dass hier keine Wohnnutzung stattfindet
und für die Lauben deshalb kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur
dann, wenn die Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt
wird. In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch.
Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben.
Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z. B. kommunale
Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in
der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube
beantragt werden. Im Übrigen besteht reguläre Beitragspflicht nach den
allgemeinen Regelungen, wie z. B. auch für Ferienwohnungen.
Inhaber einer Gartenlaube in Kleingartenanlagen, die beitragsfrei ist, können
diese abmelden. Änderungen teilen sie über das entsprechende Formular oder in
einem formlosen Schreiben dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio,
50656 Köln mit. Dabei geben sie ihre Teilnehmernummer an, bei einer Abmeldung
auch den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen
Beitragszahlers.
Sollten Sie die Änderung nicht rechtzeitig bis zum 1.1.2013 übermittelt haben,
besteht die Möglichkeit der nachträglichen Korrektur. Zu unrecht gezahlte
Beiträge werden dann selbstverständlich erstattet.
6. Wer kann sich von der Zahlung befreien lassen?
Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf
Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis
zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel.
Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.
(Auszug aus http://www.rundfunkbeitrag.de)
Kurioses von der GEZ:
"Wenn der GEZ-Mann zweimal klingelt ..."
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen, die sich noch nicht bei
der GEZ angemeldet bzw. ihre Geräte abgemeldet haben, überraschend Besuch
bekommen. Der Zweck dieses eher ungebetenen Besuchs besteht natürlich darin,
nicht angemeldete Radios und Fernseher aufzustöbern und die Gebührenpflicht
festzustellen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass niemand in
die Wohnung hineingebeten werden muss, es sei denn mit richterlicher Verfügung,
aber eine solche ist natürlich nicht ohne weiteres zu bekommen. Auskunft über
eure Geräte müsst ihr aber erteilen. Es fallen den GEZ-FahnderInnen auch andere
Methoden ein, um unangemeldete Geräte ausfindig zu machen. Bekannt wurden bei
uns Fälle, in denen vorgegeben wurde, eine Meinungsumfrage bzw. eine Befragung
zu Statistikzwecken durchführen zu wollen: "Ja, welche Talkshows sehen Sie denn
am häufigsten?" Sogar über Mitwohnis, die nicht bei der GEZ angemeldet sind oder
ihre Geräte gerade abgemeldet haben, werden solche Auskünfte erbeten. Auch
Gewinnspiele können der Ermittlung nicht angemeldeter Geräte dienen.
"Der Kater lässt das Fernsehen nicht"
Na gut, er sitzt manchmal vor der Flimmerkiste. Besonders Tierfilme
haben es ihm angetan. Neulich, bei einer Sendung über Eichhörnchen hockte Kater
Maxi hochkonzentriert vor der Mattscheibe. K.G., Besitzer von Maxi, will die
Geschichte eigentlich nicht erzählen. Maxi soll nämlich Rundfunkgebühren
bezahlen. Vergangene Woche flatterte Familie G. aus F. ein hochoffizieller Brief
ins Haus. Absender: die GEZ. Darin stand zu lesen, Maxi möchte doch bitte seine
Rundfunkgeräte anmelden. Er hatte sogar ein eigenes Aktenzeichen. Warum
verschickt die GEZ einen Brief an seinen Kater und die Untermieterin hat für
Ihre beiden Katzen nichts bekommen? Bei der Gebührenabteilung des MDR zeigt man
sich über den Bescheid nicht sonderlich erstaunt. "So etwas passiert ab und zu".
Die GEZ verschickt pro Jahr 13 Millionen Briefe im Auftrag der öffentlich
rechtlichen Anstalten. Um alle Bürger zu erreichen, beschafft sich die GEZ
Adressdaten aus vielen Quellen- unter anderem von Adresshändlern. "Kann sein",
überlegte Herr G. "da war mal dieses Gewinnspiel für Katzenfutter..." Der Kater
ist mittlerweile bei der GEZ gelöscht. Er wird also nie wieder aufgefordert,
seinen Fernseher anzumelden. Eine gewisse Unsicherheit verspürt die Familie
dennoch. Sie hat drei Wellensittiche, die leidenschaftlich gern Radio hören. Sie
heißen Hansi, Pfiffi und Micki. (Meldung und Namen durch die Redaktion gekürzt)
"Viel Aufregung um Herrn Rahmin Tux"
Christian B. ist Linux-Computer-Fan. Ein Pinguin
ist das Maskottchen aller Linux-Freunde. Da Christian einer Linux-User-Group
angehört, war schnell ein Name für das Stofftiermaskottchen gefunden. Er taufte
sein Stofftier auf den Namen Rahim Tux. Der Computerfreak wohnt in einem
Dachgeschosszimmer, die durch eine Klingel mit der Haustür verbunden ist. Vor
einem Jahr hat Christian auch den Namen seines Pinguins an die Türklingel
geschrieben. Kürzlich bekam Herr Tux Post von der GEZ Außenstelle Hamburg. Ein
Kontrolleur hatte im Bereich seine Runden gedreht - und den Namen Rahim Tux auf
dem Klingelschild entdeckt. Der Kontrolleur hatte einen Schwarzseher entdeckt,
da der Name Tux in keiner Gebührenliste auftauchte. Was folgte waren Mahnbriefe
und Androhungen von Verwaltungsverfahren durch die GEZ. Den Namen Rahim Tux
werte die GEZ als Synonym, so stellt auf Nachfrage eine GEZ Mitarbeiterin fest.
Christian B. als Inhaber des Synonyms sei zur Klärung verpflichtet. Das es sich
bei Herrn Tux um eine Fantasiefigur handle sei dabei unerheblich. Das Türschild
an der Haustür ist übrigens nicht entfernt worden.