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Rechtliche Grundlagen zum Empfang von TV- und Radiosendern via Sat
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Das muss nicht sein, den für die Anbringung von Sat-Antennen sind im Mietrechtsgesetz (MRG, § 9) sowie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG, § 13) folgende Gesetze festgelegt:
Mieter und Eigentümer haben Anspruch auf Anbringung einer Sat-Antenne, wenn
Auch das Bundesverfassungsgericht musste schon einen Rechtsspruch zu diesen Thema abgeben. So wurde am 09.02.1994 /1 BvR 1687/92) das Recht eines Ausländers auf Empfang heimatlicher Programme als voranging gegenüber dem Interesse des Vermieters eingeräumt. Mittlerweile gibt es unzählige Urteile von Amts- und Landesgerichten.
- Landgericht München I (Az.: 31 S 7699/03) - Amtsgericht Tiergarten (4 C 302/99) - Landgericht Bremen (2 T 1000/93) - Landgericht Bremen (2 S 376/94) - Landgericht Hamburg (318 T 117/93) - Amtsgericht Aachen (15 C 252/92) - Amtsgericht Siegen (13 C 358/99) Urteile der Woche / Haus + Garten Vermieter darf bei Kabelanschluss Sat-Antenne ablehnen Landgericht Arnsberg (Az: 5 S 54/04) Familie Woronschik kommt ursprünglich aus Moskau und lebt nun dauerhaft in Deutschland. Um in Kontakt mit dem Heimatland und der Sprache zu bleiben, möchte sie gern Programme in Russisch empfangen. Sie bittet deshalb den Vermieter, eine Satellitenantenne auf dem Balkon anbringen zu dürfen. Der jedoch lehnt ab. Das Haus verfüge über einen Kabelanschluss und über den könne die Familie auch das Paket "Kabel Digital Russland" buchen. Das ist Familie Woronschik allerdings zu teuer. Im Gegensatz zur Satellitenanlage fallen hier neben dem Dekoder noch zusätzliche Monatskosten an. Doch das Landgericht Arnsberg gab dem Vermieter recht. Ein Vermieter darf die Montage einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Programme nicht verbieten. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass die Programme nicht auf andere Art und Weise empfangen werden können. Wenn die gewünschten Sender auch über das Kabelnetz des Hauses geschaut werden können, ist ein Verbot möglich. Für diesen Fall kann es den Klägern auch zugemutet werden, die Kosten für den Kabelanschluss und den erforderlichen Dekoder zu tragen. Familie Woronschik muss also den vorhandenen Kabelanschluss zum Fernsehen nutzen. (© MDR Info)
Trotz der vielen Rechtsurteile und Gerichtsbeschlüsse, am Ende hat der Vermieter immer den längeren Arm. Also könnte man sich doch auf Alternativen einigen.
Für solch eine "Balkoninstallation" reicht schon eine 50 cm Antenne. Ein Urteil dazu gab es beim Landgericht München I (Az.: 31 S 7699/03). In vielen Fachgeschäften gibt es auch Balkonständer zur Befestigung. Ist auch eine feste Verankerung mit dem Balkon verboten, so gibt es eine andere wunderbare Halterung.
Der Easymount:
Die Montage erfolgt im Fenstersturz. Die Stabilität entsteht durch gegenläufige Gewindesteuerung an den Kunststofffüßen des Haltesystems. Der Antennenausleger wird durch eine zusätzliche Stütze stabilisiert.
Ist der Vermieter dennoch hartnäckig, so bleibt nur noch eine Installation übrig:
SAT hinter Fensterglas
Die
SATzentrale hat dazu schon mal einen Praxistest vorgenommen [ Installationsanleitung ] .
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