Satelliten- und Medienportal
  seit 23 Jahren



Satellitenscan

Hier erfahren Sie die täglichen Auf- und Abschaltungen auf allen Satelliten, welche in Europa empfangbar sind. In der Wochenübersicht werden alle Ereignisse zusammengefasst.


Mehr Lesen

Frequenzlisten

Eine weltweite Übersicht aller empfangbaren Telekommunikationssatelliten. Transponder, Frequenzen, Symbolrate, FEC inklusive den Pids in einer einmaligen Aufmachung.


Mehr Lesen

Mediennachrichten

Tägliche Neuigkeiten rund um die TV- und Radiowelt, Einschaltquoten, Satellitenbetreiber und von neuen Geräten.


Mehr Lesen

TV Screenshots

Bilder diverser TV Sender, die es mal gab oder heute noch existieren. Dabei gibt es auch seltene und einmalige Empfangsberichte zu bewundern.


Mehr Lesen

Die SATzentrale kostet Dich nichts! Wir alle im Team verbringen einen großen Teil unserer Freizeit damit, um für Euch ein attraktives Radioprogramm zu produzieren und diese Webseite aktuell zu halten. Dies ist natürlich mit einigen finanziellen Aufwänden verbunden, die aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. An dieser Stelle möchten wir Euch die Gelegenheit geben, uns finanziell zu unterstützen und so Eure Anerkennung für unsere Arbeit zu zeigen. Jeder noch so kleine Betrag ist eine unschätzbare Hilfe für uns.




SATzentrale - Rundfunkbeitrag (GEZ)-

Rundfunkbeitrag (GEZ)

 

 

 

Wer war die GEZ?

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ist eine nicht selbständige, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten und des ZDF zum Zwecke des Gebühreneinzugs. Standort ist Köln-Bocklemünd. Die GEZ hat 1976 ihren Dienst aufgenommen. Damals wurden rund 21,1 Millionen Teilnehmerkonten betreut, inzwischen ist diese Zahl auf über 38 Millionen gewachsen. Mit Inkrafttreten der Neuregelung des Beitragsmodells am 01.01.2013 fällt der Beauftragtendienst (GEZ) weg, die Landesrundfunkanstalten haben die Verträge mit den entsprechenden Mitarbeitern gekündigt. Die GEZ wurde somit durch den Rundfunkbeitrag zum 31.12.2012 abgelöst.


Die gesetzlichen Grundlagen:

Die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Radio/Fernsehen) in Deutschland sind im Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland festgelegt. 

- Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag 

- Artikel 5 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

 

Formulare und weitere Informationen:

http://www.rundfunkbeitrag.de

 

Postanschrift

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Telefon- und Faxnummer

Service-Telefon zum Beitragskonto:
018 59995 0100*
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
018 59995 0888*
Service-Fax: 018 59995 0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.

 

Ausgewählte Fragen:

1. Warum muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen?

Der neue Rundfunkbeitrag ist ein zeitgemäßer Schritt, denn zwischen Gerätearten zu unterscheiden, wird immer schwieriger: Wer Informationen oder Unterhaltung sucht, kann Fernsehen auf dem PC schauen oder Radio mit dem Smartphone hören.
Der neue Rundfunkbeitrag deckt die Programm- und Gerätevielfalt ab - er umfasst Programmangebote per TV, Radio, Computer und Smartphone. Dank des neuen Finanzierungsmodells kann in Zukunft darauf verzichtet werden zu bestimmen, was als Empfangsgerät gilt. Außerdem spielt es keine Rolle mehr, wie viele Geräte vorhanden sind.


2.Wie hoch ist der neue Rundfunkbeitrag?

Der neue Rundfunkbeitrag kostet seit August 2021 monatlich 18,36 Euro. Damit ändert sich für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger finanziell nichts: Sie zahlen nun genauso viel oder sogar weniger als vorher. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften zugute, die bis 2012 mehrfach Rundfunkgebühr bezahlen mussten. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.
Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Ländern gesetzlich festgelegt.


3. Was deckt der neue Rundfunkbeitrag ab?

Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Bewohner einer Wohnung sowie ihre privat genutzten Kraftfahrzeuge. Mit dem Beitrag ist auch die private Nutzung aller Rundfunkangebote am Arbeitsplatz abgedeckt. Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Beitrag zu zahlen.


4. Was ist eine Wohnung?

Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragspflichtig sind auch:
Zweit- und Nebenwohnungen, privat genutzte Ferienwohnungen.

Beitragsfrei sind:
Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen,
Gartenlauben in Kleingartenanlagen werden - unabhängig von ihrer Größe - gleichbehandelt. Lauben, die (nach § 3 Abs.2 Bundeskleingartengesetz) nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind und auch nicht dazu genutzt werden, sind beitragsfrei.
5. Welche Regelungen gelten für Gartenlauben?
Lauben in Kleingartenanlagen werden – unabhängig von ihrer Größe – gleichbehandelt. Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist festgelegt, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen. Deshalb gehen die Rundfunkanstalten davon aus, dass hier keine Wohnnutzung stattfindet und für die Lauben deshalb kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt wird. In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch. Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben.
Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z. B. kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden. Im Übrigen besteht reguläre Beitragspflicht nach den allgemeinen Regelungen, wie z. B. auch für Ferienwohnungen.
Inhaber einer Gartenlaube in Kleingartenanlagen, die beitragsfrei ist, können diese abmelden. Änderungen teilen sie über das entsprechende Formular oder in einem formlosen Schreiben dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln mit. Dabei geben sie ihre Teilnehmernummer an, bei einer Abmeldung auch den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers.

Sollten Sie die Änderung nicht rechtzeitig bis zum 1.1.2013 übermittelt haben, besteht die Möglichkeit der nachträglichen Korrektur. Zu unrecht gezahlte Beiträge werden dann selbstverständlich erstattet.

6. Wer kann sich von der Zahlung befreien lassen?

Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.

(Auszug aus http://www.rundfunkbeitrag.de)



Kurioses von der GEZ:

"Wenn der GEZ-Mann zweimal klingelt ..."
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen, die sich noch nicht bei der GEZ angemeldet bzw. ihre Geräte abgemeldet haben, überraschend Besuch bekommen. Der Zweck dieses eher ungebetenen Besuchs besteht natürlich darin, nicht angemeldete Radios und Fernseher aufzustöbern und die Gebührenpflicht festzustellen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass niemand in die Wohnung hineingebeten werden muss, es sei denn mit richterlicher Verfügung, aber eine solche ist natürlich nicht ohne weiteres zu bekommen. Auskunft über eure Geräte müsst ihr aber erteilen. Es fallen den GEZ-FahnderInnen auch andere Methoden ein, um unangemeldete Geräte ausfindig zu machen. Bekannt wurden bei uns Fälle, in denen vorgegeben wurde, eine Meinungsumfrage bzw. eine Befragung zu Statistikzwecken durchführen zu wollen: "Ja, welche Talkshows sehen Sie denn am häufigsten?" Sogar über Mitwohnis, die nicht bei der GEZ angemeldet sind oder ihre Geräte gerade abgemeldet haben, werden solche Auskünfte erbeten. Auch Gewinnspiele können der Ermittlung nicht angemeldeter Geräte dienen.


"Der Kater lässt das Fernsehen nicht"
Na gut, er sitzt manchmal vor der Flimmerkiste. Besonders Tierfilme haben es ihm angetan. Neulich, bei einer Sendung über Eichhörnchen hockte Kater Maxi hochkonzentriert vor der Mattscheibe. K.G., Besitzer von Maxi, will die Geschichte eigentlich nicht erzählen. Maxi soll nämlich Rundfunkgebühren bezahlen. Vergangene Woche flatterte Familie G. aus F. ein hochoffizieller Brief ins Haus. Absender: die GEZ. Darin stand zu lesen, Maxi möchte doch bitte seine Rundfunkgeräte anmelden. Er hatte sogar ein eigenes Aktenzeichen. Warum verschickt die GEZ einen Brief an seinen Kater und die Untermieterin hat für Ihre beiden Katzen nichts bekommen? Bei der Gebührenabteilung des MDR zeigt man sich über den Bescheid nicht sonderlich erstaunt. "So etwas passiert ab und zu". Die GEZ verschickt pro Jahr 13 Millionen Briefe im Auftrag der öffentlich rechtlichen Anstalten. Um alle Bürger zu erreichen, beschafft sich die GEZ Adressdaten aus vielen Quellen- unter anderem von Adresshändlern. "Kann sein", überlegte Herr G. "da war mal dieses Gewinnspiel für Katzenfutter..." Der Kater ist mittlerweile bei der GEZ gelöscht. Er wird also nie wieder aufgefordert, seinen Fernseher anzumelden. Eine gewisse Unsicherheit verspürt die Familie dennoch. Sie hat drei Wellensittiche, die leidenschaftlich gern Radio hören. Sie heißen Hansi, Pfiffi und Micki. (Meldung und Namen durch die Redaktion gekürzt) 

 

"Viel Aufregung um Herrn Rahmin Tux"

Christian B. ist Linux-Computer-Fan. Ein Pinguin ist das Maskottchen aller Linux-Freunde. Da Christian einer Linux-User-Group angehört, war schnell ein Name für das Stofftiermaskottchen gefunden. Er taufte sein Stofftier auf den Namen Rahim Tux. Der Computerfreak wohnt in einem Dachgeschosszimmer, die durch eine Klingel mit der Haustür verbunden ist. Vor einem Jahr hat Christian auch den Namen seines Pinguins an die Türklingel geschrieben. Kürzlich bekam Herr Tux Post von der GEZ Außenstelle Hamburg. Ein Kontrolleur hatte im Bereich seine Runden gedreht - und den Namen Rahim Tux auf dem Klingelschild entdeckt. Der Kontrolleur hatte einen Schwarzseher entdeckt, da der Name Tux in keiner Gebührenliste auftauchte. Was folgte waren Mahnbriefe und Androhungen von Verwaltungsverfahren durch die GEZ. Den Namen Rahim Tux werte die GEZ als Synonym, so stellt auf Nachfrage eine GEZ Mitarbeiterin fest. Christian B. als Inhaber des Synonyms sei zur Klärung verpflichtet. Das es sich bei Herrn Tux um eine Fantasiefigur handle sei dabei unerheblich. Das Türschild an der Haustür ist übrigens nicht entfernt worden.

SATzentrale Webradio

Receiver FAQ

TV Sender/Pay TV-Pakete

Streaming Anbieter

Radioempfang

Technikecke

Onlinerechner

Installationshilfe

Foto/Videogalerie

DX und Mediennews

Wissenswertes

Internes/Kontakt

Disclaimer

Banner
19.03.2024 SATzentrale ©
Weiterverbreitung nicht ohne Genehmigung.

Die auf dieser Internetseite genannten Produktbezeichnungen von Hard- und Software sowie Firmennamen und Firmenlogos unterliegen in der Regel warenzeichen-, marken-, oder patentrechtlichem Schutz und müssen als solche beachtet werden.

Statistik

Besucher seit 08.02.2001
» 114 Heute
» 667 Gestern
» 20659387 Gesamt
© SATzentrale. All Rights Reserved.
Die SATzentrale ist ein eingetragener Markenname.

Bildnachweis: Diese Website enthält, wenn nicht anders ausgewiesen, Material von Rico Bube-Förster, Dreamstime, 123RF, Fotolia, iStockphoto, und Alamy

Eingebundene Webseiten. Viele Informationen entstanden mit freundlicher Genehmigung und Freigabe durch Drittanbieter. Für den Inhalt einschl. Cookies, Banner, Webcodes ist der Webseitenersteller selber verantwortlich.